newworkbeat

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung, Übergabe, dem Betrieb und der Betreuung von Websites. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmen.

Stand: 21. August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Kian Evsan, Maarweg 96, 50933 Köln — auftretend unter der Marke newworkbeat — (nachfolgend „Anbieter") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erstellung, Übergabe, den Betrieb und die Betreuung von Websites sowie über damit verbundene Leistungen.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser Bedingungen. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter konzipiert und erstellt individuelle Websites und übergibt sie als lauffähiges Paket. Ergänzend bietet er laufende Leistungen an, insbesondere Betrieb und Hosting, Einrichtung und Verwaltung von Internetadressen und E-Mail-Postfächern, Wartung, inhaltliche Pflege sowie Erweiterungen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der gebuchten Leistungsbeschreibung. Diese Bedingungen regeln den Rahmen, nicht den Einzelauftrag.

(3) Der Anbieter kann vor Vertragsschluss unentgeltlich einen Websiteentwurf erstellen und vorlegen. Ein solcher Entwurf ist unverbindlich und begründet weder einen Anspruch auf Beauftragung noch einen Vergütungsanspruch. Die Rechte am Entwurf verbleiben bis zu einer Beauftragung und deren vollständiger Bezahlung beim Anbieter; eine Nutzung des Entwurfs ohne Beauftragung ist nicht gestattet.

(4) Die Wahl der Mittel und Verfahren zur Leistungserbringung obliegt dem Anbieter; dies schließt automatisierte und KI-gestützte Verfahren ein. Geschuldet ist das vereinbarte Ergebnis, nicht ein bestimmter Weg dorthin.

(5) Gestalterische Entscheidungen trifft der Anbieter im Rahmen des vereinbarten Umfangs nach fachlichem Ermessen. Änderungswünsche des Kunden bleiben davon unberührt und werden im vereinbarten Umfang berücksichtigt.

(6) Bezieht der Anbieter für den Kunden Leistungen Dritter, etwa Internetadressen, Serverplatz, Schriften oder Bildmaterial, gelten zusätzlich deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Darstellungen von Leistungen auf Websites, in Katalogen oder im Kundenportal des Anbieters sind kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Auftrags.

(2) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Bindungsfrist nennen.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters in Textform annimmt, im Kundenportal die entsprechende Bestätigung erteilt oder der Anbieter mit der Leistungserbringung beginnt und der Kunde dem nicht unverzüglich widerspricht.

(4) Bei Abo-Leistungen kommt der Vertrag mit der Bestätigung der Buchung durch den Anbieter zustande.

(5) Erklärungen in Textform, insbesondere per E-Mail oder über das Kundenportal, genügen für Vertragsschluss und Vertragsdurchführung.

§ 4 Preise und Vergütung

(1) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Umsatzsteuer wird nicht erhoben und in Rechnungen nicht ausgewiesen. Alle genannten Preise sind daher Endpreise.

Einmalige Projektleistungen

(2) Die Erstellung und Übergabe einer Website wird zu dem im Angebot genannten Preis vergütet. Ist kein Preis vereinbart, gilt die übliche Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB.

(3) Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs, insbesondere zusätzliche Unterseiten, Funktionen oder Überarbeitungen nach erteilter Freigabe, werden gesondert vergütet. Der Anbieter weist den Kunden vor Ausführung in Textform auf den Mehraufwand hin und führt sie erst nach dessen Zustimmung aus.

Abo-Leistungen

(4) Laufende Leistungen wie Betrieb, Hosting, E-Mail, Wartung und Betreuung werden als Abo mit der vereinbarten Abrechnungsperiode vergütet. Die Vergütung ist für die jeweilige Periode im Voraus geschuldet.

(5) Der Anbieter kann die Vergütung für Abo-Leistungen anpassen, um veränderte Kosten weiterzugeben, insbesondere Kosten für Serverplatz, Internetadressen, Lizenzen und Vorleistungen Dritter. Er kündigt eine Anpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den betroffenen Abo-Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zu diesem Zeitpunkt kündigen; auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung hin.

(6) Auslagen und Kosten Dritter, die der Anbieter im Interesse des Kunden aufwendet, insbesondere Gebühren für Internetadressen und Lizenzen, werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.

§ 5 Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

(1) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(2) Bei Projektaufträgen kann eine Anzahlung vereinbart werden. Ob eine Anzahlung anfällt und in welcher Höhe, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Eine vereinbarte Anzahlung wird mit Vertragsschluss fällig; der Anbieter beginnt mit der Leistungserbringung nach deren Eingang. Die Anzahlung wird auf die Gesamtvergütung angerechnet.

(3) Die Vergütung für einmalige Projektleistungen wird im Übrigen mit Abnahme beziehungsweise mit Übergabe der Arbeitsergebnisse fällig.

(4) Abo-Leistungen werden zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode im Voraus in Rechnung gestellt.

(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Anbieter kann Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

(6) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach vorheriger Ankündigung in Textform und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist laufende Leistungen aussetzen und die Übergabe von Arbeitsergebnissen zurückhalten. Bereits veröffentlichte Kundeninhalte bleiben davon unberührt, soweit dies technisch zumutbar ist.

(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben, Inhalte und Zugänge rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos, Angaben zum Unternehmen sowie die Benennung einer entscheidungsbefugten Ansprechperson.

(2) Der Kunde sichert zu, dass er an den überlassenen Inhalten über die erforderlichen Rechte verfügt und dass deren Nutzung im vereinbarten Umfang keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.

(3) Werden gegen den Anbieter Ansprüche Dritter erhoben, die auf einer Rechtsverletzung durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte beruhen, stellt der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen frei und trägt die Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und stimmt die Verteidigung mit ihm ab.

(4) Der Kunde prüft vorgelegte Entwürfe und Zwischenstände zügig und erklärt innerhalb von zehn Werktagen die Freigabe oder benennt Änderungswünsche. Bleibt eine Rückmeldung aus, setzt der Anbieter dem Kunden in Textform eine angemessene Nachfrist und weist auf die Folge hin; verstreicht auch diese ohne Rückmeldung, gilt der vorgelegte Stand als freigegeben.

(5) Der Kunde ist für die rechtlichen Pflichtangaben seiner eigenen Website verantwortlich, insbesondere für Impressum, Datenschutzerklärung und erforderliche Hinweise zur Einwilligung. Der Anbieter bindet die vom Kunden gelieferten Angaben technisch ein; er schuldet keine Rechtsberatung und keine inhaltliche Prüfung dieser Angaben.

(6) Der Kunde bewahrt ihm überlassene Zugangsdaten sorgfältig auf und gibt sie nicht an Unbefugte weiter. Er zeigt einen Missbrauchsverdacht unverzüglich an.

(7) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Nachweislich entstandenen Mehraufwand kann der Anbieter nach vorheriger Ankündigung gesondert berechnen.

§ 7 Rechte an Arbeitsergebnissen und geistiges Eigentum

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben alle Rechte an den Arbeitsergebnissen beim Anbieter.

(2) Mit vollständiger Bezahlung räumt der Anbieter dem Kunden an der individuell für ihn erstellten Website ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht ein. Es umfasst das Recht, die Website zu betreiben, sie bei einem Anbieter eigener Wahl zu hosten, sie zu bearbeiten und weiterzuentwickeln.

(3) Nicht erfasst sind die allgemeinen Bestandteile der Leistung: wiederverwendbare Komponenten, Werkzeuge, Verfahren, Bibliotheken und Know-how des Anbieters. Daran erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, soweit es für die Nutzung der Website erforderlich ist.

(4) Für Bestandteile Dritter, insbesondere Schriften, Bildmaterial und Softwarebibliotheken, gelten deren Lizenzbedingungen. Der Anbieter weist den Kunden auf wesentliche Beschränkungen hin, die der vereinbarten Nutzung entgegenstehen können.

(5) Der Kunde räumt dem Anbieter an den überlassenen Inhalten die einfachen Nutzungsrechte ein, die für Erstellung, Übergabe und Betrieb der Website erforderlich sind.

(6) Der Anbieter darf die für den Kunden erstellte Website nur nach dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen und abbilden. Der Kunde kann eine erteilte Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Absätzen nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre.

(5) Eine bestimmte Verfügbarkeit der Website schuldet der Anbieter nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart ist. Von der Haftung ausgenommen sind Ausfälle durch angekündigte Wartungsarbeiten, durch Störungen bei Vorleistern und durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

(6) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere wird keine Gewähr für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen, für Besucherzahlen oder für Anfragen über die Website übernommen.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 9 Kündigung und Vertragsbeendigung

Einmalige Projektaufträge

(1) Verträge über die Erstellung einer Website sind Werkverträge und enden regelmäßig mit Abnahme und vollständiger Bezahlung.

(2) Das Recht des Kunden zur Kündigung nach § 648 BGB bleibt unberührt. Kündigt der Kunde, behält der Anbieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt.

Abo-Verträge

(3) Verträge über laufende Leistungen laufen auf unbestimmte Zeit, sofern keine Mindestlaufzeit vereinbart ist. Sie können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode in Textform gekündigt werden.

(4) Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, ist die ordentliche Kündigung erstmals zu deren Ende möglich. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann nach Absatz 3 gekündigt werden.

Gemeinsame Regelungen

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung über zwei aufeinanderfolgende Abrechnungsperioden in Verzug ist oder wenn über die Website Inhalte verbreitet werden, die gegen geltendes Recht verstoßen.

(6) Endet ein Vertrag über Betrieb oder Hosting, stellt der Anbieter dem Kunden die zum Weiterbetrieb erforderlichen Dateien und Daten auf Anforderung in einem gängigen Format bereit. Der Kunde kann sie innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende abrufen; danach darf der Anbieter sie löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Übertragung von Internetadressen und Zugängen erfolgt nach Abstimmung.

(7) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 10 Datenschutz

(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.

(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere im Rahmen von Betrieb, Hosting oder Wartung, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(3) Daten des Kunden, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallen, verarbeitet der Anbieter ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und im gesetzlich zulässigen Rahmen. Der Kunde kann die zu seinem Konto gespeicherten Daten im Kundenportal einsehen und herunterladen.

(4) Für die datenschutzrechtlichen Pflichten seiner eigenen Website, insbesondere für Datenschutzerklärung und Einwilligungen der Besucher, ist der Kunde verantwortlich.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke des Vertrags. Vertraulich sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kalkulationen, Zugangsdaten und noch nicht veröffentlichte Entwürfe.

(2) Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

(3) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die

  • allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Bedingungen bekannt werden,
  • der empfangenden Partei bereits vor der Mitteilung rechtmäßig bekannt waren,
  • von einem Dritten rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsbindung erlangt wurden oder
  • unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden.

(4) Besteht eine gesetzliche oder behördliche Pflicht zur Offenlegung, informiert die offenlegende Partei die andere Partei vorab, soweit dies rechtlich zulässig ist, und beschränkt die Offenlegung auf das erforderliche Maß.

(5) Vertrauliche Informationen dürfen an Mitarbeitende und beauftragte Dritte nur weitergegeben werden, soweit das für die Vertragserfüllung erforderlich ist und diese entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Der Anbieter kann diese Bedingungen für laufende Abo-Verträge ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder technische Gegebenheiten erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Er kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; auf Widerspruchsrecht und Frist weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

(4) Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen. Im Übrigen bedarf die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag der Zustimmung der anderen Partei; die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.

(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(6) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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